Bitte kontaktieren Sie uns: 035 365 / 44 33 90
Theodor-Körner-Straße 17
04895 Falkenberg/Elster
Praxis für Ergotherapie
Stefanie Klemm
Telefon 035 365 / 44 33 90
Mobilfunk 0172 / 75 48 196
§
Die größtmöglichste Handlungsfähigkeit,
ist das Ziel der Ergotherapie
Ergotherapie bei Kindern & Jugendlichen
- Pädiatrie
Mit
Freude
und
Engagement
fördern
wir
Kinder
und
Jugendliche,
die
auf
ihrem
Lebensweg
in
unterschiedlichen
Bereichen
Unterstützung
brauchen.
Alle
Therapeuten
und
Therapeutinnen
haben
sich
fort-
und
weitergebildet,
so
dass
wir
für
jedes
Kind
einen individuellen Therapieplan erstellen können.
Hat Ihr Kind vielleicht schon länger….
Auffälligkeiten im Bereich der Konzentration und Aufmerksamkeit
●
Probleme sich zu konzentrieren
●
träumt es den halben Tag vor sich hin
●
kann nicht ausdauernd spielen
●
Zappeligkeit
●
u.v.m.
Auffälligkeiten in der Selbstständigkeitsentwicklung
●
kann sich noch nicht alleine an- und ausziehen
●
hat Schwierigkeiten mit Verschlüssen, wie Reißverschluss und Knöpfe
●
kann keine Schleife binden
●
übernimmt noch keine kleinen Aufgaben im Haushalt
●
u.v.m.
Schulprobleme
●
fällt der Umgang mit Mengen und Zahlen schwer
●
Defizite bei der Entschlüsselung von Gehörtem und Gelesenem
●
Schwierigkeiten das Lesen zu erlernen
●
Verwechslung/Verdrehung von Buchstaben und Zahlen
●
Schlechtes Schriftbild
●
Schwierigkeiten sich zu konzentrieren, hohe Ablenkbarkeit
●
Motivationslosigkeit
●
Überspringt Wörter oder Zeilen beim Lesen
●
Wiederholt Buchstaben im Wort
●
Fehler beim Abschreiben
●
u.v.m.
Auffälligkeiten bei den Bewegungsabläufen und/oder der Körperwahrnehmung
●
Steifigkeit
●
wirken Handlungen oft verkrampft und angestrengt oder gehen viele Dinge kaputt
●
Körperliche Ungeschicktheit, Tollpatschigkeit
●
kann keinen Ball fangen oder schießen
●
Heiß/kalt kann nicht richtig wahrgenommen werden
●
Verkrampfte Stifthaltung
●
Kann nicht mit einer Schere umgehen
●
Ungeschicktes Malen und Basteln
●
Wenig handlicher Umgang mit Werkzeugen
●
Schlaffe Körperhaltung
●
Einbeinstand nur kurz oder gar nicht möglich
●
Unklare Händigkeit
●
Gleichgewichtsprobleme
●
fällt häufig hin, stösst sich oft
●
Kind meidet Haare waschen, Körperkontakt
●
Mangelnde Unterscheidung der Laute, wie zum Beispiel d/t oder b/p
●
Schwierigkeiten verschiedene Geräusche richtig einzurodnen
●
Kann nur schwer gleiche Formen erkennen
●
Schreibt über oder unter der Linie
●
Räumliches Sehen ist eingeschränkt
●
Wahrnehmung der Lage im Raum ist eingeschränkt
●
Abzeichnen fällt schwer
●
Übermäßige Abneigung bei lauten Geräuschen
●
u.v.m.
Sozialverhalten, emotionales Verhalten
●
kann schlecht mit Niederlagen umgehen
●
trennt sich nicht gerne von Bezugspersonen
●
spielt nicht mit anderen Kindern
●
ist ängstlich, aggressiv, unsicher oder passiv
●
hält keinen Blickkontakt
●
hält sich nicht an Regeln
●
u.v.m.
Wie muss man sich die Therapie vorstellen?
Wir
legen
sehr
großen
Wert
auf
Diagnostik
und
im
Erstgespräch
wird
gemeinsam
mit
beiden
oder
nur
einem
Elternteil
über
den
Grund
der
ergotherapeutischen
Behandlung
sowie
die
Wünsche
und
Ziele
gesprochen.
Nach
gezielten
Beobachtungen
und
Befundungen
wird
der
aktuelle
Entwicklungsstand
Ihres
Kindes
erfasst
und
ein
Therapieplan
erstellt.
Es
hat
sich
als
sinnvoll
erwiesen
einen
Therapieordner
mit
Trennblättern
für
die
einzelnen
Abteilungen
anzulegen,
da
wir
viele
Informationen
für
Eltern
mitgeben,
aber
auch
Übungprogamme
und
Protokolle
für
ihr
Kind.
Diesen
Ordner
bringen
Sie
bitte
auch
zu
jeder
Einheit
mit.
Bitte
denken
Sie
auch
an
eine
Trinkflasche
für
ihr
Kind,
am
besten
mit
Wasser
oder
wenig gezuckerten Getränken gefüllt.
Wir
möchten,
dass
sich
schnellst
möglich
ein
Therapieerfolg
einstellt.
Daher
wird
immer
das
Umfeld
des
Kindes
mit
einbezogen.
Wenn
notwendig
führen
wir
auch
Gespräche
mit
Lehrern
und
Erziehern.
Insbesondere
müssen
uns
aber
die
Eltern
aktiv
am
therapeutischen Prozess unterstützen.
Wer trägt die Therapiekosten?
Für
Kinder
übernimmt
die
Krankenkasse
die
Kosten
nach
ärztlicher
Verordnung
komplett.
Wie erhalte ich eine Ergotherapieverordnung?
Allgemeinmediziner, Kinderärzte, Orthopäden, HNO-Ärzte, Neurologen,
Psychiater sind berechtigt eine Verordnung auszustellen, ggf. auch als Hausbesuch.
Reden Sie mit Ihrem Arzt ob eine Behandlung in Frage kommt!